{"id":2727,"date":"2020-07-29T08:59:20","date_gmt":"2020-07-29T06:59:20","guid":{"rendered":"https:\/\/schlossinsellauf.de\/?page_id=2727"},"modified":"2024-02-05T08:05:41","modified_gmt":"2024-02-05T07:05:41","slug":"satzung-des-evangelischen-schulvereins-luebben","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/schlossinsellauf.de\/index.php\/satzung-des-evangelischen-schulvereins-luebben\/","title":{"rendered":"SATZUNG des Evangelischen Schulvereins L\u00fcbben"},"content":{"rendered":"<p>aktuelle Satzung vom 22.06.2022:<\/p>\n<h3>\u00a7 1 Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr<\/h3>\n<ol>\n<li>Der Verein tr\u00e4gt den Namen \u201eEvangelischer Schuiverein L\u00fcbben e.V.\u201c. Er ist in das Vereinsregister eingetragen.<\/li>\n<li>Der Verein hat seinen Sitz in L\u00fcbben (Spreewald).<\/li>\n<li>Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/li>\n<\/ol>\n<h3>\u00a7 2 Zweck des Vereins, Gemeinn\u00fctzigkeit<\/h3>\n<ol>\n<li>Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung von Bildung und Erziehung. Kunst, Kultur und Sport an der Evangelischen Grundschule L\u00fcbben.<br \/>\nZiel ist es, eine lebendige Verbindung zwischen Schule und Elternhaus zu schaffen, zu pflegen und die christliche Ausrichtung der Schule ideell, materiell und finanziell zu f\u00f6rdern.<br \/>\nDer Verein unterst\u00fctzt die Arbeit der Schule durch schulische und au\u00dferschulische Aktivit\u00e4ten. Er kann Veranstaltungen durchf\u00fchren. um die Schule oder den Verein bekanntzumachen.<\/li>\n<li>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201esteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung. Er ist selbstlos t\u00e4tig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<br \/>\nMittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<\/li>\n<li>Bei Aufl\u00f6sung des Vereins f\u00e4llt das Verm\u00f6gen an den Evangelischen Kirchenkreis Niederlausitz.<\/li>\n<\/ol>\n<h3>\u00a7 3 Mitgliedschaft<\/h3>\n<ol>\n<li>Mitglied des Vereins kann jede uneingeschr\u00e4nkt gesch\u00e4ftsf\u00e4hige nat\u00fcrliche Person werden. Mitglied des Vereins k\u00f6nnen auch juristische Personen des privaten oder \u00f6ffentlichen Rechts werden, die keine Gebietsk\u00f6rperschaften sind.<\/li>\n<li>Der Antrag zur Aufnahme in den Verein ist schriftlich an den Vorstand zu stellen. Aus dem Antrag m\u00fcssen der vollst\u00e4ndige Name und die Anschrift hervorgehen.<\/li>\n<li>Ehrenmitglied mit vollen Mitgliedschaftsrechten kann jede nat\u00fcrliche Person werden. die sich um den Verein besonders verdient gemacht hat. \u00dcber die Ernennung von Ehrenmitgliedern entscheidet der Vorstand.<\/li>\n<li>\u00dcber den Antrag auf Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit. Eine ablehnende Entscheidung bedarf keiner Begr\u00fcndung. Jedes Mitglied hat die Satzung (und damit den Vereinszweck) als f\u00fcr sich verbindlich anzuerkennen und hinsichtlich der Zahlung der Mitgliedsbeitr\u00e4ge eine Einzugserm\u00e4chtigung zu erteilen.<\/li>\n<li>Die Mitgliedschaft endet\n<ol>\n<li>mit dem Tod des Mitglieds,<\/li>\n<li>durch schriftliche K\u00fcndigung,<\/li>\n<li>bei juristischen Personen bei Liquidation, Aufl\u00f6sung oder Er\u00f6ffnung eines Insolvenzveriahrens,<\/li>\n<li>durch Ausschluss aus dem Verein.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Mitglieder k\u00f6nnen bis zum 30. September ihre Mitgliedschaft zum 1. Januar des Folgejahres gegen\u00fcber dem Verein schriftlich formlos k\u00fcndigen. Das Ende einer Mitgliedschaft bedarf keines Vorstandsbeschlusses.<\/li>\n<li>Ein Mitglied, das l\u00e4nger als drei Monate mit einer f\u00e4lligen Beitragszahlung in R\u00fcckstand ist, muss zweimal gemahnt werden. Wird auch dann keine Zahlung geleistet, wird, durch Beschluss des Vorstands, das Mitglied aus dem Verein ausgeschlossen.<\/li>\n<\/ol>\n<h3>\u00a7 4 Mitgliedsbeitr\u00e4ge<\/h3>\n<ol>\n<li>Von den Mitgliedern werden Geldbeitr\u00e4ge erhoben. Die H\u00f6he dieser Zahlungen, die F\u00e4lligkeit, die Art und Weise der Zahlung und zus\u00e4tzliche Geb\u00fchren bei Zahlungsverzug regelt eine Beitragsordnung, die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird. Die Beitragsordnung ist nicht Satzungsbestandteil. Sie wird den Mitgliedern in der jeweils aktuellen Fassung bekanntgegeben.<\/li>\n<li>Es gibt folgende Formen der Mitgliedschaft:\n<ol>\n<li>Ordentliche Mitglieder<\/li>\n<li>Ehrenmitglieder<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>F\u00fcr die verschiedenen Mitgliedschaften k\u00f6nnen unterschiedliche Beitragsh\u00f6hen festgesetzt werden.<\/li>\n<\/ol>\n<h3>\u00a7 5 Organe des Vereins<\/h3>\n<ol>\n<li>Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung als Versammlung der Mitglieder des Vereins und der Vorstand.<\/li>\n<li>Haftung der Organmitglieder und Vertreter\n<ol>\n<li>Die Haftung der Mitglieder der Organe und der mit der Vertretung beauftragten Vereinsmitgliedern wird auf Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit beschr\u00e4nkt.<\/li>\n<li>Werden diese Personen von Dritten zur Haftung herangezogen, ohne dass Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit vorliegen, so haben diese gegen den Verein einen Anspruch auf Ersatz ihrer Aufwendungen zur Abwehr der Anspr\u00fcche sowie auf Freistellung von Anspr\u00fcchen Dritter.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ol>\n<h3>\u00a7 6 Vorstand und Beisitzer<\/h3>\n<ol>\n<li>Der Vorstand hat mindestens drei und h\u00f6chstens sieben Mitglieder. Beraten wird der Vorstand von bis zu f\u00fcnf durch die Mitgliederversammlung gew\u00e4hlten Beisitzern. Der Vorstand und die Beisitzer werden aus den stimmberechtigten Mitgliedern des Vereins gew\u00e4hlt.<\/li>\n<li>Der Vorstand w\u00e4hlt aus seiner Mitte die 1. und 2. Vorsitzenden sowie einen Schatzmeister.<\/li>\n<li>Aufgaben des Vorstandes sind:\n<ol type=\"a\">\n<li>Aufstellung des Haushaltsplanes sowie der Jahresrechnung,<\/li>\n<li>Bewirtschaftung der R\u00fccklagen,<\/li>\n<li>Entscheidung \u00fcber Rechtsmittelverfahren,<\/li>\n<li>Aufnahme von Mitgliedern,<\/li>\n<li>Durchf\u00fchrung des Mahnwesen,<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Die Mitglieder des Vorstands und die Beisitzer werden durch die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren gew\u00e4hlt und bleiben bis zur satzungsm\u00e4\u00dfigen Neuwahl im Amt. Wiederwahlen sind m\u00f6glich.<\/li>\n<li>Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ende seiner Amtsperiode aus dem Vorstand aus, berufen die verbleibenden Vorstandsmitglieder ein neues Vorstandsmitglied aus dem Kreis der Beisitzer.<\/li>\n<li>Der Verein wird gerichtlich und au\u00dfergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden und ein weiteres Mitglied des Vorstandes oder durch den 2. Vorsitzenden und ein weiteres Mitglied des Vorstandes vertreten.<\/li>\n<li>Der Vorstand ist berechtigt, zur Durchf\u00fchrung von Veranstaltungen ordentliche Mitglieder als besondere Vertreter zu bestellen. Aufgabenkreis und Umfang seiner Vertretungsmacht werden bei der Bestellung festgelegt. Die Anzahl der besonderen Vertreter ist auf h\u00f6chsten zwei Personen begrenzt.<\/li>\n<li>Der Vorstand ist berechtigt, sich eine Gesch\u00e4ftsordnung zu geben.<\/li>\n<li>Seine Beschl\u00fcsse fasst der Vorstand in Vorstandssitzungen. Er ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens die H\u00e4lfte aller Vorstandsmitglieder anwesend ist. Alle Beschl\u00fcsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden bzw. bei dessen Abwesenheit die des 2. Vorsitzenden.<\/li>\n<li>Beschl\u00fcsse k\u00f6nnen auch au\u00dferhalb von Sitzungen schriftlich oder auf elektronischen Weg gefasst werden, sofern kein Vorstandsmitglied diesem Vorgehen widerspricht. Diese Beschl\u00fcsse m\u00fcssen mehrheitlich gefasst sein. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden.<\/li>\n<\/ol>\n<h3>\u00a7 7 Mitgliederversammlung<\/h3>\n<ol>\n<li>Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:\n<ol>\n<li>Genehmigung des Haushaltsplans f\u00fcr das kommende Gesch\u00e4ftsjahr,<\/li>\n<li>Entgegennahme des Rechenschaftsberichts des Vorstandes und dessen Entlastung,<\/li>\n<li>Wahl und Abberufung des Vorstandes, der Beisitzer und weiterer Organe,<\/li>\n<li>Wahl der Kassenpr\u00fcfer<\/li>\n<li>Beschlussfassung zur Beitragsordnun<\/li>\n<li>Fassung von Beschl\u00fcssen \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen und Vereinsaufl\u00f6sung.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich oder per E-Mail durch den Vorstand mit Angabe der Tagesordnung. Sie wird mit einer Frist von 14 Tagen einberufen.<\/li>\n<li>Die Mitgleiderversammlung wird einberufen als:\n<ol>\n<li>ordentliche Mitgliederversammlung einmal j\u00e4hrlich nach Abschluss des Gesch\u00e4ftsjahres.<\/li>\n<li>au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung, wenn der Vorstand es f\u00fcr erforderlich h\u00e4it oder wenn mindestens 1\/4 der stimmberechtigten Mitglieder es unter Angabe des Grundes und einer Tagesordnung verlangt.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Die j\u00e4hrliche ordentliche Mitgliederversammlung ist den Mitgliedern abweichend von \u00a7 7 Nr. 2 mindestens einen Monat vor der Zusammenkunft schriftlich anzuk\u00fcndigen mit der Aufforderung, bis zu einem vom Vorstand festzusetzenden Zeitpunkt Antr\u00e4ge schriftlich einzureichen.<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung wird von einem Mitglied des Vorstandes geleitet. Eine ordnungsgem\u00e4\u00df einberufene Mitgliederversammlung ist unabh\u00e4ngig von der Anzahl der erschienen Mitglieder beschlussf\u00e4hig.<\/li>\n<li>Die ordentlichen Mitglieder sind berechtigt, ihre Stimme zur Beschlussfassung einem anderen ordentlichen Mitglied zu \u00fcbertragen. Die \u00dcbertragung muss dem Vorstand schriftlich oder elektronisch vor Beginn der Mitgliederversammlung vorgelegt werden. Jedes ordentliche Mitglied darf h\u00f6chstens zwei Stimmmandate \u00fcbernehmen. \u00dcbertragene Stimmen gelten hierbei den anwesenden Mitgliedern als gleichwertig.<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschl\u00fcsse mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder und der \u00fcbertragenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Ehrenmitglieder sind nicht stimmberechtigt. Die Stimmabgabe erfolgt durch offene Handzeichen.<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung kann auf Antrag eines Mitglieds beschlie\u00dfen. dass die Beschlussfassung geheim erfolgt. Hierf\u00fcr ist eine einzige Stimme ausreichend.<\/li>\n<li>Abweichend von \u00a7 7 (5) ist die Mitgliederversammlung bei Beschl\u00fcssen \u00fcber die \u00c4nderung der Vereinssatzung nur beschlussf\u00e4hig, wenn die H\u00e4lfte aller Mitglieder des Vereins anwesend ist. F\u00fcr Beschl\u00fcsse \u00fcber die Ver\u00e4nderung der Vereinssatzung sind mindestens 2\/3 der Stimmen aller anwesenden ordentlichen Mitglieder erforderlich. \u00dcbertragene Stimmen im Sinne \u00a7 7.6 gelten den anwesenden ordentlichen Mitgliedern als gleichwertig.<br \/>\nWird die Beschlussf\u00e4higkeit nicht erreicht, kann innerhalb einer Frist von mindestens einem Monat eine neue Mitgliederversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt durchgef\u00fchrt werden. Sie wird mit einer Frist von mindestens 14 Tagen einberufen.<br \/>\nDer Beschluss &#8211; einer nach fehlender Beschlussf\u00e4higkeit erneut vorgelegten Beschlussfassung &#8211; \u00fcber die \u00c4nderung der Vereinssatzung bedarf der Zweidrittelmehrheit der anwesenden ordentlichen Mitglieder. \u00dcbertragene Stimmen m Sinne \u00a7 7.6 gelten den anwesenden ordentlichen Mitgliedern als gleichwertig.<\/li>\n<li>Bei Beschluss \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins m\u00fcssen mindestens zwei Drittel aller ordentlichen Vereinsmitglieder in der Vereinsversammlung anwesend sein. Der Beschluss bedarf der Zweidrittelmehrheit der anwesenden ordentlichen Mitglieder.<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung bestellt mindestens zwei Kassenpr\u00fcfer, die nicht Mitglied des Vorstands sind.<\/li>\n<li>\u00dcber den Verlauf der Mitgliederversammlung und die von der Mitgliederversammlung gefassten Beschl\u00fcsse sowie Wahlvorg\u00e4nge ist ein Protokoll aufzunehmen. Dieses Protokoll ist vom Versammlungsleiter und von dem Protokollf\u00fchrer zu unterzeichnen. Zudem ist eine Anwesenheitsliste zu f\u00fchren.<\/li>\n<\/ol>\n<h3>\u00a7 8 Inkrafttreten<\/h3>\n<ol>\n<li>Die Sitzung tritt mit Wirkung vom 22.06.2022 in Kraft. Gleichzeit tritt die Satzung vom 5.11.2003, ge\u00e4ndert am 22.03.2011 au\u00dfer Kraft.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>1. Vorsitzende(r)<br \/>\nMartin L\u00e4chelt<\/p>\n<p>2. Vorsitzende(r)<br \/>\nDoreen Lehmann<\/p>\n<p>Schatzmeiser(in)<br \/>\nAndreas Benecke<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>aktuelle Satzung vom 22.06.2022: \u00a7 1 Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr Der Verein tr\u00e4gt den Namen \u201eEvangelischer Schuiverein L\u00fcbben e.V.\u201c. Er ist in das Vereinsregister eingetragen. Der Verein hat seinen Sitz in L\u00fcbben (Spreewald). 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