Beitragsordnung des Evangelischen Schulvereins Lübben e.V.

Evangelischen Schulvereins Lübben e.V. (nachfolgend Verein genannt)

§ 1 Allgemeines

1. Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden. Beschlüsse über die Änderung der Beitragsordnung gelten ab dem auf die Beschlussfassung folgenden Jahr.

2. Beim Ausscheiden aus dem Verein erfolgt keine Rückerstattung bereits geleisteter Beiträge.

§ 2 Zahlungsweise und Fälligkeit

1. Die festgesetzten Beträge werden zum 1. März des jeweiligen Geschäftsjahres
erhoben. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer
Termin festgelegt werden.

2. Die Beitragszahlung erfolgt durch Lastschrifteinzug. Die Mitglieder erteilen dazu ihre
Zustimmung unter Angabe ihrer Bankverbindung.

§ 3 Beiträge

1. Mitgliedsformen

Mitgliedsform Beitragshöhe
A) Juristische Personen  
    a) Regelbeitrag 100 Euro
B) Natürliche Personen  
    a) Regelbeitrag  60 Euro
    b) Ermäßigter Beitrag

  •       weitere zahlende Familienmitglieder
  •       Schüler, Studenten
  •       Rentner/Pensionäre
  •       Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger
  •      Mitglieder, die für die vom Verein unterstützte Evangelische Schule Schulgeld entrichten oder in der Vergangenheit entrichtet haben
  •       Lehrer und Erzieher der Evangelischen Grundschule
 24 Euro
C) Ehrenmitglieder beitragsfrei

2. Ermäßigte Beiträge müssen beantragt werden (gilt nicht für weitere zahlende
Familienmitglieder und schulgeldentrichtende Mitglieder). Der Anspruch auf die
Ermäßigung ist mit entsprechenden Unterlagen nachzuweisen. Der Vorstand
entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung
vorgegebenen Beträge.

3. Änderungen der persönlichen Angaben sind dem Verein schnellstmöglich
mitzuteilen.

4. Bei Mahnungen werden Mahngebühren von 2,50 Euro pro Mahnung erhoben. Bei
Lastschriftrückgaben wird eine Gebühr von 3,00 Euro berechnet.

5. Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus
maßgebend

6. Erfolgt der Vereinseintritt nach dem 30.06. erfolgt eine Berechnung von 50% des
Beitragssatzes

Lübben, den 09.02.2015