Beitragsordnung des Evangelischen Schulvereins Lübben e.V.

§ 1 Grundlage der Beitragsordnung

(1) Diese Beitragsordnung regelt die Beitragsverpflichtungen der Vereinsmitglieder.

(2) Die Grundlage für diese Beitragsordnung findet sich in § 4 (1) der Satzung des Evangelischen Schulvereins Lübben e.V. in der Fassung vom 22.06.2022.

(3) Die Beitragsordnung kann nur von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit geändert
werden.

§ 2 Solidaritätsprinzip

Die Mitgliederbeiträge sind eine wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins. Der Verein ist darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beiträge pünktlich und in vollem Umfang bezahlen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben gegenüber den Mitgliedern erfüllen.

§ 3 Beiträge

(1) Für juristische Personen beträgt der jährliche Mitgliedsbeitrag 100 EUR. Es besteht die Möglichkeit, freiwillig einen höheren Beitrag zu leisten.

(2) Für natürliche Personen beträgt der jährliche Regel-Mitgliedsbeitrag 36 EUR. Es besteht die Möglichkeit, freiwillig einen höheren Beitrag zu leisten.

(3) Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.

(4) Erfolgt der Vereinseintritt nach dem 30.06. erfolgt eine Berechnung von 50 % des Beitragssatzes.

(5) Beim Ausscheiden aus dem Verein erfolgt keine Rückerstattung bereits geleisteter Beiträge.

§4 Zahlungsweise und Fälligkeit

(1) Die Mitgliedsbeiträge und sonstige Gebühren werden im SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen. Die Mitglieder sind verpflichtet, dem Vorstand bei Aufnahme in den Verein eine Einzugsermächtigung zu erteilen.

(2) Erteilt ein Mitglied kein SEPA-Lastschriftmandat, so ist der Verein berechtigt, den erhöhten Verwaltungsaufwand pauschal mit 20,00 EUR in Rechnung zu stellen.

(3) Änderungen der persönlichen Angaben sind dem Verein unverzüglich mitzuteilen.

(4) Die festgesetzten Beiträge werden im 1. Quartal des jeweiligen Kalenderjahres erhoben. Erfolgt der Vereinseintritt nach dem 30. Juni, so wird der erste Beitrag im 4. Quartal des jeweiligen
Kalenderjahres erhoben. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.

§ 5 Gebühren

(1) Es werden keine Aufnahmegebühren erhoben.

(2) Für Beitragsrückstände können Mahngebühren in Höhe von 5,00 Euro pro Mahnung zzgl. der entstandenen Bankgebühren erhoben werden.

§ 6 Datenverarbeitung

Die Beitragserhebung erfolgt durch elektronische Datenverarbeitung. Die dafür erforderlichen Daten der Mitglieder (Name und Kontoverbindung) werden gemäß den Vorgaben der DSGVO gespeichert.

§ 7 Vereinsaustritt

(1) Die Beitragspflicht endet mit der Mitgliedschaft.

(2) Hat ein Mitglied seine Mitgliedschaft gekündigt, bleibt es bis zum Zeitpunkt der Beendigung der Mitgliedschaft verpflichtet, seinen Mitgliedsbeitrag zu leisten und seine sonstigen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.

§ 8 Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Lübben, den 17.10.2024